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   VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93   

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VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93 (https://dejure.org/1995,8071)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05.04.1995 - 16 S 3118/93 (https://dejure.org/1995,8071)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 05. April 1995 - 16 S 3118/93 (https://dejure.org/1995,8071)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als Vertragsumsiedler umgesiedelten Personen - zum Bekenntnis bzw Gegenbekenntnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VBlBW 1995, 300 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Bei den zu Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen zwar geborenen, aber noch nicht selbst bekenntnisfähigen Ausweisbewerbern tritt an die Stelle des eigenen Bekenntnisses die aufgrund des Bekenntnisses der Eltern oder des prägenden Elternteils entstandene Bekenntnislage in der Familie, wobei bei Eltern verschiedener Volkszugehörigkeit darauf abzustellen ist, ob der dem deutschen Volkstum zugehörige Elternteil kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen für die Bekenntnislage in der Familie prägend war (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.1988, BVerwGE 79, 73, 76; Urteil vom 31.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 59 zu § 6 BVFG).

    Auf die spätere Entwicklung und Prägung des Frühgeborenen bis hin zu seiner Selbständigkeit zum deutschen Volkstum kommt es dann nicht mehr an (a.a.O.); andererseits muß aber die deutsche Bekenntnislage im maßgeblichen Zeitpunkt tatsächlich auch bestanden haben, denn ein verspätetes Opfer der Vertreibung kann nur sein, wer auch unmittelbar Opfer der Vertreibung hätte gewesen sein können (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.2.1988, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.1994 - 16 S 2222/93

    Erteilung eines Vertriebenenausweises - Auswirkungen einer Namensmadjarisierung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Der Senat läßt dabei offen, welche "Qualität" ein erneutes Bekenntnis haben müßte (vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Urteil vom 5.10.1994 - 16 S 2222/93 - zu den Rechtsfolgen einer nicht durch nachfolgende Rückverdeutschung wiederaufgehobenen Namensmadjarisierung).
  • BVerwG, 13.12.1995 - 9 C 431.94

    Einstellung des Verfahrens nach übereinstimmenden Erledigterklärungen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Hierwegen ist bereits das Revisionsverfahren 9 C 431.94 anhängig.
  • BVerwG, 10.11.1976 - 8 C 92.75

    Ausstellung eines Vertriebenenausweises - Beendigung einer allgemeinen

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Dieser Ausschlußtatbestand gilt auch für "Spätgeborene", wenn ihn deren Eltern oder der prägende Elternteil oder aber als "Zuwanderer" der Spätgeborene selbst erfüllen (BVerwGE 51, 298, 309; BVerwG, Beschluß vom 5.2.1990, Buchholz 412.3 Nr. 63 zu § 6 BVFG).
  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Ist das der Fall, so richtet sich die Volkszugehörigkeit Frühgeborener dann allein nach formalen Kriterien: Die zum maßgeblichen Zeitpunkt vorhandene volkstumsmäßige Bekenntnislage ist aufgrund bloßer Zurechnung ohne weiteres auch für den Frühgeborenen maßgebend (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20.2.1991, Buchholz 412.3 Nr. 65 zu § 6 BVFG = DÖV 1991, 509; Urteil vom 5.11.1991, Buchholz a.a.O. Nr. 66).
  • BVerwG, 23.11.1977 - 8 C 86.76

    Deutscher Volkszugehöriger - Tschechoslowakei - Ehegatte in DDR - Aussiedler

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Er besagt, daß jede Wohnsitznahme im Vertreibungsgebiet nach dem 8.5.1945 zum Ausschluß des Vertriebenenstatus führt, ausgenommen aber im Falle der vorhergehenden Vertreibung und Rückkehr bis zum 31.3.1952 (BVerwGE 55, 40, 45).
  • BVerwG, 30.09.1976 - 3 C 21.76

    Anspruch auf Vertreibungsschaden wegen aus rassischen Gründen unterbliebener

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Das bedeutet zum einen, daß die Umsiedlung tatsächlich erfolgt sein muß (BVerwGE 51, 151; BVerwG, Urteil vom 18.1.1989, Buchholz 412.3 Nr. 40 zu § 1 BVFG), zum andern aber auch, daß die Umsiedlung nur dann "Vorwegvertreibung" sein kann, wenn sie in ein dem Tatbestand des § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Vertreibungsschicksal eingemündet ist, das von dem Eingliederungszweck des BVFG erfaßt werden kann.
  • VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 294/94

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Sie erfolgte im Anschluß an die Umsiedlung der Deutschen aus Bessarabien und der Nordbukowina, nachdem diese Gebiete von den sowjetischen Truppen im Juni 1940 besetzt worden waren (vgl. zur Umsiedlung der Deutschen aus der Nordbukowina das Senatsurteil vom 5.4.1995 - 16 S 294/94 -).
  • BVerwG, 29.10.1959 - VIII C 25.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Als Umsiedler "vertrieben" ist daher nur, wer ein dem Vertriebenen nach § 1 Abs. 1 BVFG vergleichbares Schicksal gefunden hat (BVerwGE 9, 269, 271).
  • BVerwG, 22.10.1973 - VIII C 155.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 05.04.1995 - 16 S 3118/93
    Das sind in den Staaten des früheren Ostblocks regelmäßig beide Elternteile (BVerwGE 44, 114, 118).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.10.1991 - 12 A 10893/91

    Deutschen Volksliste; Deutsche Volkszugehörigkeit; Angehöriger der Deutschen

  • VGH Baden-Württemberg, 02.12.1994 - 16 S 2263/94

    Zum Vertriebenenstatus im Falle der während des Zweiten Weltkrieges als

  • VGH Baden-Württemberg, 26.06.1991 - 6 S 546/91

    Vertriebenenrecht: Ausnahme vom Ausschlußtatbestand des BVFG § 1 Abs 2 Nr 3

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